Eine hoch entwickelte Industriegesellschaft benötigt ein leistungsfähiges Transportnetz. Der Warentransport ist jedoch nicht beliebig gestaltbar. In besonderem Maße betrifft dies den Transport von Gefahrgütern. Viele Transportwege dürfen aus Gründen des Umweltschutzes nicht benutzt werden, da die Risiken im Falle eines Unfalls mit Gefahrgutfreisetzung als zu hoch bewertet werden. Darüber hinaus gibt es Fälle, bei denen eine sorgfältige Abwägung getroffen werden muss, z. B. bei der Benutzung von sensiblen Straßenbauwerken, von Tunneln und Brücken. Einige schwere Unfallereignisse zeigten, dass bei einer Gefahrgutfreisetzung mit der Nicht-Verfügbarkeit des Verkehrswegs gerechnet werden muss und deshalb längere und mitunter risikoreiche Ersatzrouten befahren werden mussten. Ein spezielles Problem ist der Transport von Gefahrgütern über Binnenwasserstraßen mit einem Fährschiff. Wie dieser hinsichtlich des Transportrisikos zu bewerten ist, versucht der Beitrag zu beantworten. Die Fallstudie sollte das Risiko des Transports von Gefahrgütern über sensible Verkehrsbauwerke, die eine Binnenwasserstraße queren, bewerten. Eine weitere Randbedingung war, dass es aufgrund von Chemiestandorten beiderseits der Wasserstraße zwingend notwendig ist, Gefahrgüter über diese Verbindungswege zu transportieren. Weiterhin sei angenommen, dass bereits eine Fährverbindung existiert, die aber aufgrund des Regelwerks nur bedingt für den Gefahrguttransport genutzt werden kann. Die Unfallrate führt zur Empfehlung, dass Gefahrgüter, die über einen hohen Energieinhalt verfügen (Treibstoffe, Flüssiggase), möglichst nicht durch Tunnel oder über Brücken befördert werden sollten. Die Gefahrgutbeförderung mit einem geeigneten Fährschiff stellt hinsichtlich des Verlustrisikos die beste Variante dar. Insofern ist zu empfehlen, eine spezielle "Gefahrgutlinie" zu eröffnen und die Beförderung von Gefahrgütern vom normalen Fährverkehr abzukoppeln. Die Gefahrgutbeförderung über Brücken sollte mit speziellen Regelungen, ähnlich der von Tunneln, geregelt werden. Die Passage von Tunnelbauwerken sollte nur als allerletzte Möglichkeit angesehen werden, z. B. für den Fall, dass die Fährverbindung witterungsbedingt geschlossen werden muss.


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    Titel :

    Risiken des Transports von Gefahrgut durch Tunnel, über Brücken und auf offenen Binnenfährschiffen


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Technische Sicherheit ; 2 , 11/12 ; 51-57


    Erscheinungsdatum :

    2012


    Format / Umfang :

    7 Seiten, 2 Bilder, 6 Tabellen, 22 Quellen



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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