Die Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit (Richtlinie 2004/49/EG) fordert von den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) die Errichtung eines Sicherheitsmanagementsystems (SMS), welches eine Voraussetzung für die Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung ist, ohne die ein EVU nicht am Eisenbahnbetrieb teilnehmen kann. Das Fehlen einer Definition der Halterverantwortung für Eisenbahnfahrzeuge in der ersten Fassung der Richtlinie 2004/49/EG erschwerte den EVU im Rahmen ihres SMS die Darstellung der Verantwortung für die Instandhaltung von fremden Fahrzeugen. Unter anderem deshalb wurde in Deutschland nur eine sehr geringe Zahl von Sicherheitsbescheinigungen erteilt. Durch die Richtlinie 2008/110/EG wurde der neue Artikel 14a 'Instandhaltung von Fahrzeugen' in die Richtlinie 2004/49/EG und der neue Begriff der für die Instandhaltung zuständigen Stelle (Entity in Charge of Maintenance - ECM) geschaffen. Die darin enthaltenen Bestimmungen, insbesondere die künftig obligatorische Zertifizierung der ECM, die Güterwagen instand halten, werden jedoch erst in einigen Jahren echte Wirkung entfalten.
Sicherheitsbescheinigungen für Güterwagen: Wie geht es weiter ?
Certifications for safety of freight waggons: What next ?
2011
5 Seiten, 8 Bilder, 10 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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