Um eine Sicherheitsbescheinigung zu bekommen, muss ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) laut der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit (Richtlinie 2004/49/EG) ein Sicherheitsmanagementsystem (SMS) einrichten. Ohne diese Sicherheitsbescheinigung ist keine Teilnahme am Eisenbahnbetrieb möglich. In der EU-Sicherheitsrichtlinie 2004/49/EG (Artikel 14a Instandhaltung von Fahrzeugen) wurde auch der neue Begriff der "für die Instandhaltung zuständigen Stelle" (Entity in Charge of Maintenance - ECM) verankert. Ein Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) hat daher keine direkte Kontrolle über die Instandhaltung von Fahrzeugen fremder ECM, die im Zuge des EVU befördert werden. Es müsste bei allen Fahrzeughaltern, deren Fahrzeuge es einsetzt, ein Lieferantenaudit durchführen, was sehr aufwändig wäre. Um im Rahmen des SMS die Anforderungen zur Kontrolle der Risiken aus der Instandhaltung fremder Fahrzeuge erfüllen zu können, wurde Ende Februar 2010 im Railway Interoperability and Safety Committee (RISC) die "europäische Übergangslösung zur Darstellung der Instandhaltungsverantwortung für fremde Güterwagen im Sicherheitsmanagementsystem eines Eisenbahnverkehrsunternehmens" verabschiedet. Der Beitrag beschreibt die Forderung nach Kontrolle der Risiken gemäß der Richtlinie 2004/49/EG und geht insbesondere auf die europäische Übergangslösung (ECM-Selbsterklärung, Memorandum of Understanding, Informationsaustausch, Instandhaltungsvorschriften) sowie auf den aktuellen Stand ein.
Sicherheitsbescheinigungen für Güterwagen: Wie geht es weiter?
Die europäische Übergangslösung zur Darstellung der Instandhaltungsverantwortung für fremde Güterwaggon
Certifications of security of freight waggons: What next?
Güterbahnen ; 10 , 1 ; 9-13
2011-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Sicherheitsbescheinigungen für Güterwagen: Wie geht es weiter ?
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