Im November 2009 hat das BMF (Bundesministerium der Finanzen) seine bisherigen Schreiben zur Behandlung der Privatnutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs im Ertragsteuerrecht überarbeitet. Die Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf die Nutzung des Fahrzeugs durch den Unternehmer; die zur Nutzung an Arbeitnehmer überlassenen Kraftfahrzeuge sind von diesen Regelungen nicht erfasst. Die wichtigsten Aussagen des BMF-Schreibens werden im Beitrag mit Beispielsfällen dargestellt.
Die ertragsteuerliche Erfassung der Privatnutzung eines betrieblichen Kfz. BMF fasst Rechtslage neu zusammen
BBK. Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung ; 11 ; 504-512
2010
9 Seiten, 7 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Privatnutzung des Firmen-Pkw durch angestellten Gesellschafter-Geschäftsführer
Tema Archiv | 2010
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