Der Beitrag befasst sich mit der Lärm- und Vibrationbelastung beim Einsatz von Muldenkippern auf Deponien. Obwohl die EG-Richtlinie 2002/44/EG 'Vibrationen' seit dem 08.03.2007 in deutsches Recht als Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung umgesetzt worden ist, zeigte sich, dass in weniger als der Hälfte der oberbayerischen Betriebe mit vorhandener Vibrationsgefährdung die Verordnung überhaupt bekannt war. Die Verordnung legt eindeutige Auslösewerte fest, ab deren Erreichen der Arbeitgeber tätig werden muss. Die Überwachung der Maßnahmen obliegt den zuständigen Arbeitsschutzbehörden und den Berufsgenossenschaften. Die Auslösewerte können schnell erreicht werden, besonders beim Fahren in nicht befestigtem Gelände. Es ist daher ratsam, sich für eine Beratung an die zuständige Berufsgenossenschaft zu wenden. Daneben besteht die Möglichkeit, Vibrationsdosimeter einzusetzen, wie sie bspw. die Grammer AG oder die Wölfel Messsysteme Software GmbH + Co. KG anbieten. Weiterhin kann die Broschüre 'Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdung durch Lärm und Vibrationen - Arbeitshilfe für die Praxis - besonders für kleine und mittlere Unternehmen' genutzt werden, die als pdf-Datei unter http://bb.osha.de heruntergeladen werden kann.
Lärm und Vibrationen lassen ganze Branchen erzittern
Baustoff Recycling und Deponietechnik BR ; 25 , 7 ; 25-26
2009
2 Seiten, 2 Bilder
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
MÄRKTE - Zulieferer - Weniger Lärm und gedämpfte Vibrationen
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