Die Auswirkungen der Interoperabilitätsrichtlinie 2008/57/EG und der Leitlinien für ein transeuropäisches Verkehrsnetz (TEN) 884/2004/EG auf die österreichischen Eisenbahnen werden dargestellt. Der Geltungsbereich der Richtlinien erstreckt sich auf das gesamte Normalspurnetz der ÖBB. Bis zum Inkrafttreten der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) im Januar 2012 werden Inbetriebnahmegenehmigungen für Teile des Netzes, die noch nicht unter die Geltung von TSI fallen, nach den nationalen Sicherheitsvorschriften (Richtlinie 2004/49/EG) und den Nationalen Vorschriften der Interoperabilitätsrichtlinie (2008/57/EG) erteilt. Bei Instandhaltungsarbeiten werden die TSI bereits berücksichtigt. Ab 2012 müssen die relevanten Bahninfrastrukturen, Güterverkehrsknoten, Terminals etc., die Auswirkungen auf Technik und Finanzen und die technischen Parameter für Strecken und Fahrzeuge außerhalb des TEN-Netzes nach 2008/57/EG festgelegt werden. Nach Artikel 15 der Richtlinie 2008/57/EG müssen neue Teilsysteme deren Anforderungen erfüllen. Für die Inbetriebnahme neuer Fahrzeugtypen gilt diese Richtlinie ebenfalls. Inbetriebnahmegenehmigungen vor dem 19.07.2007 (nach RIC, RIV etc.) bleiben gültig. Fehler in den TSI werden in einem Eilverfahren nach Artikel 21 96/48/EG überarbeitet und von der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) als technische Stellungnahme veröffentlicht.
Fortschritt der Interoperabilität des Eisenbahnwesens in Österreich
Interoperability progress made by Austrian railways
ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 58 , 6 ; 342-345
2009
4 Seiten, 2 Bilder, 8 Quellen
(ETR Austria 2)
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Fortschritt der Interoperabilität des Eisenbahnwesens in Österreich
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