Durch den am 21.5.2008 veröffentlichten Regierungsentwurf des BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) wird auch die Rückstellungsbilanzierung überarbeitet und verändert. So sind künftig Kostensteigerungen zu berücksichtigen und Rückstellungen mit Laufzeiten von über einem Jahr abzuzinsen. Auch werden Aufwandsrückstellungen im Wesentlichen abgeschafft, als Ausnahmen passivierungspflichtig verbleiben die unterlassene Instandhaltung, die innerhalb von drei Monaten nachgeholt wird, sowie die unterlassene Abraumbeseitigung. Prinzipiell soll durch das BilMoG auch eine Annäherung an die IFRS (International Financial Reporting Standards) stattfinden, in denen Aufwandsrückstellungen keinen Raum haben. Führt jedoch eine Abschaffung der Aufwandsrückstellungen gemäß § 249 Absatz 2 HGB (Handelsgesetzbuch) tatsächlich zu einem Gleichklang mit der IFRS-Bilanzierung? Dieser Frage geht die folgende Fallstudie am Beispiel der Generalüberholung nach.


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    Titel :

    BilMoG: Bilanzierung von Generalüberholungen nach IFRS sowie nach HGB a. F. und n. F.


    Beteiligte:


    Erscheinungsdatum :

    2009


    Format / Umfang :

    3 Seiten, 3 Tabellen, 3 Quellen



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch