Der Gesetzgeber beabsichtigt die Straßenzulassung des Stehrollers der Firma Segway in Deutschland. Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) analysierte die Sicherheitseigenschaften des Fahrzeugs. Es stellte sich heraus, dass der Segway durch seine große Gesamtmasse bei einer Geschwindigkeit von 15 km/h eine Gefahr für Fußgänger darstellt. Bei dieser Geschwindigkeit ist auch die Nutzung des Segway für den Fahrer gefährlich, wenn auch seine Handhabung unproblematisch ist. Gefahrensituationen mit plötzlichem Ausweichmanöver oder Notbremsungen setzen eine gewisse Übung voraus. Deshalb sollten nach Meinung der Unfallversicherer folgende Voraussetzungen zum Führen eines Segway erfüllt sein: Nutzung im Straßenverkehr nur nach speziellem Training, Vorrangige Nutzung auf Radwegen, 6 km/h Höchstgeschwindigkeit in Fußgängerzonen, gleiche Sicherheitsausstattung wie bei Fahrrädern, Helmpflicht und Versicherungsschutz.
Bewertung der Sicherheitseigenschaften des Segway
Evaluation of the safety properties of the Segway
Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik ; 47 , 2 ; 44-51
2009
8 Seiten, 11 Bilder
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Sicherheitseigenschaften außerörtlicher Knotenpunkte
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