Die Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen (STUVA), Köln, hat im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums mit Hilfe von Behindertenverbänden die Barrieren für sensorisch geschädigte Menschen auf Straßen und in öffentlichen Verkehrsmitteln erfasst, Gestaltungsprizipien erläutert und Musterlösungen aus verschiedenen Bundesländern zusammengestellt. Langfristig wird gefordert, dass Barrierefreiheit Ausbildungsgegenstand nicht nur für Architekten, sondern für alle Bauberufe und Ingenieurberufe werden muss. Maßnahmen, die die Sicherheit von Menschen mit speziellen Behinderungen erhöhen, erleichtern im allgemeinen auch die Verkehrsteilnahme von Personen mit anderen Behinderungen sowie von Kindern, Senioren und letztlich allen Menschen ('Design für alle'). Das Zwei-Sinne-Prinzip besagt, dass alle relevanten Informationen für mindestens zwei der drei Sinne Sehen, Tasten und Hören zugänglich sein müssen, weil ein Sinnesorgan ausfallen kann. Die Wahrnehmbarkeit eines Objekts ist abhängig vom Kontrast zwischen Objekt und Umgebung. Der visuelle Kontrast für Sehbehinderte wird durch Helligkeit (Hell-Dunkel) oder Farbunterschied (vorzugsweise Blau-Gelb) hergestellt, der taktile Kontrast durch tastbare Elemente - dies betrifft Kanten, Rinnen, Noppen und Rauigkeitsunterschiede auf Wegen und Fußböden, aber auch Schilder mit Blindenschrift und mit erhabenen Kartenskizzen. Bei der Höhe der Tastkanten besteht ein Interessenkonflikt zwischen dem Blinden und dem Rollstuhlfahrer. In Deutschland sind die meisten Blinden späterblindete Senioren, die das sichere Ertasten der vorgeschriebenen Kante von nur 3 cm Höhe mit dem Stock nicht mehr lernen. Bei der Straßenquerung wird der Weg zur Kante deshalb durch 'Aufmerksamkeitsfelder' oder 'Warnfelder' mit anderen Elementen vorbereitet. Der GFUV (Gemeinsamer Fachausschuss für Umwelt und Verkehr von verschiedenen Sehbehindertenverbänden) schlägt für die Blinden eine Kante von 6 cm vor, die von Rollstuhlfahrern links und recht umfahren werden kann. Noch am wenigsten erfüllt und technisch komplexer sind die Anforderungen von Hörbehinderten an die Akustik. Hier geht es sowohl um die Bereitstellung von akustischen Informationen, vor allem für Sehbehinderte (Tonsignale, per Touchscreen abrufbare Hörtexte), als auch um die Verbesserung des akustische Kontrasts durch Verminderung von Störgeräuschen und Nachhall. Die Durchsagen auf dem Bahnsteig sind schon für Nichtbehinderte ein ungelöstes Problem. Vorgeschlagen wird, nach Störgeräuschspitzen die letzte Durchsage noch einmal durch Knopfdruck abrufbar zu machen.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen


    Exportieren, teilen und zitieren



    Hinweise : Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum für seh- und hörgeschädigte Menschen

    Deutschland, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung | TIBKAT | 2008


    Hinweise : Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum für seh- und hörgeschädigte Menschen

    Deutschland, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung | SLUB | 2008


    Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum für seh- und hörgeschädigte Menschen : Hinweise

    Deutschland, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung | TIBKAT | 2008