Das derzeitige Datenschutzrecht ist nicht auf die Risiken der Verkehrstelematik und insbesondere der Kommunikation vom und zum Fahrzeug eingestellt. In diesem Zusammenhang wird eine Modernisierung des Datenschutzrechtes und die Anpassung an die technischen Risiken gefordert. Rechtlich gehört das Auto dem Fahrer einschließlich Steuergeräte, Software und sämtlicher darin gespeicherten Daten. Wenn es sich bei den erhobenen, verarbeiteten und genutzten Daten um personenbezogene Daten handelt, ist unbedingt das Datenschutzrecht zu beachten. Genaue Regelungen gibt es allerdings nicht. Dementsprechend gehen die Automobilhersteller noch ziemlich sorglos mit diesem Thema um. Der Ansatz der Hersteller beim Datenschutz ist nicht einheitlich. Vorschriften zur Technik sind neutral formuliert und lassen den Herstellern genug Interpretationsspielraum. Hersteller des Fahrzeugs oder des Informationssystems haben keine Urheberrechte an den erzeugten Daten und die Entwicklung und Auswahl oder die eingesetzte Technik berechtigt nicht, über deren Nutzung zu entscheiden. Denn § 35 des Bundesdatenschutzgesetzes fordert, dass der Nutzer jederzeit die Möglichkeit haben muss, seine eigenen Informationen zu löschen. Jeder Autofahrer sollte wissen, welche elektronischen Spuren Fahrerassistenzsysteme hinterlassen und ob dies rechtliche Konsequenzen für ihn haben kann, fordert auch der ADAC. Welche Daten in welchen Bauteilen verfügbar sind und ob sie gespeichert werden, legen aber allein die OEM in ihrem Lastenheft fest. Die EU-Komission, die Vorschläge für die Gesetztgebung macht, rechtfertigt das Thema 'Datenschutz und Autofahrer' derzeit noch durch die höhere Verkehrssicherheit. Im Projekt Veronica II bewerten Experten der Industrie und Unfallanalyse zur Zeit die vorhandene Technik sowie die juristischen Voraussetzungen. Danach sollen sie der Brüsseler-Gesetzgebung Empfehlungen geben. In der viel zitierten 'eSafety'-Initiative der EU zur Halbierung der Unfalltoten bis zum Jahr 2010 entstand eine eigene Arbeitsgruppe mit dem Namen 'eSecurity'. Diese Gruppe soll in den nächsten Jahren ebenfalls Empfehlungen zu Datenschutz und Datensicherheit entwickeln. Besonders die sogenannte Car2X-Technik ermöglicht über die kabellose Luftschnittstelle einen unbefugten Zugriff von außen auf die miteinander vernetzte Fahrzeugelektronik. Aus kriminalpolizeilicher Sicht mag der Zugriff auf die zahlreichen elektronischen Spuren über Fahrzeug und Fahrer wünschenswert sein. Aber es gibt noch ein weitaus gefährlicheres Szenario: Terroristen könnten die Informationsströme und Sensoriken stören, sodass es auf Autobahnen zu Massenunfällen und damit zu Angriffen gegen die mobile Gesellschaft kommen könnte.
Der gläserne Autofahrer
The transparent car driver
Automobil Industrie ; 53 , 10 ; 64-67
2008
4 Seiten, 1 Bild
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Anwendung im Fahrzeugbau , OEM (Autohersteller) , Automobilzulieferer , Datenschutz , Datenmissbrauch , Informationszugriff , Fahrerunterstützung , Fahrerinformationssystem , Fahrzeugelektronik , Unfallschreiber , Steuerungsgerät , Datenkommunikation , EU-Kommission , Datenspeicherung , EU-Förderung , Datensicherheit , Fahrzeugsicherheit
Kraftfahrwesen | 1980
GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 2001
|GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 2001
|Schlafforschung fuer Autofahrer
Kraftfahrwesen | 1982
|Online Contents | 2010
|