(Forts. aus Heft 45(2007)9, S. 230-234) Die Genauigkeit von Geschwindigkeitsmessungen, welche die Polizei bei der Verkehrsüberwachung durchführt, sind häufig in der Diskussion, weil Fehlmessungen für betroffene Autofahrer negative Folgen haben können. Die Unfallanalyse Berlin hat daher geprüft, wie genau die Messungen durch Nachfahren mit dem Policepilot sind. Alle Versuchsmessungen der Experten wären nach den Berliner Vorgaben im grünen Bereich gewesen. Addiert man zu dem Geräte- und Fahrzeugfehler in Höhe von 5 % den hier ermittelten maximalen Auslösefehler, so wäre maximal eine Fehlmessung um 6,95 % zuungunsten des Betroffenen möglich gewesen. Da in Berlin generell 10 % abgezogen werden, so wäre dem Betroffenen auch im ungünstigsten Fall noch eine um 3,05 % niedrigere Geschwindigkeit vorgeworfen worden, als er tatsächlich fuhr. Es wurde festgestellt, dass die Experten häufiger zu geringe als zu hohe Geschwindigkeitswerte ermitteln. Hauptursache dafür sind Abweichungen bei der Zeitmessung. Die Versuche wurden unter realistischen Bedingungen durchgeführt. Das schließt ein, dass die Messstrecken bei den Versuchen unterschiedlich lang waren. Die prozentualen Fehler bei den Versuchsfahrten waren teilweise nur deshalb relativ gering, weil die Messstrecken sehr lang waren. Das gilt insbesondere für die Autobahnmessung, wo unter anderem große Wegfehler auftraten. Wenn aber die Messgenauigkeit direkt von der Länge der Messstrecke abhängt, dann ergibt die Angabe von Fehlergrenze nur im Zusammenhang mit vorgeschriebenen Mindestmessstrecken einen Sinn. Je länger die Mindestmessstrecke, desto kleiner kann die abzuziehende Toleranz gewählt werden. Für die Praxis können folgende Schlussfolgerungen abgeleitet werden: Eine Gesamttoleranz von 5 % ist in allen Fällen zu niedrig, denn in dieser Höhe kann bereits der Verkehrsfehler liegen. Die vorliegende Arbeit weist aber nach, dass zusätzlich auf jeden Fall ein Auslösefehler berücksichtigt werden muss, der nicht vernachlässigt werden kann. Es ist zwingend eine Mindestmessstrecke vorzugeben. Es kann durchaus sinnvoll sein, stärker zu differenzieren: zum einen, um auch dort Messungen vornehmen zu können, wo die Messstrecke nicht so lang gewählt werden kann, zum anderen, um unnötig hohe Abzüge zu vermeiden. Je höher die gefahrene Geschwindigkeit, desto größer werden die absoluten Auslösefehler bei Weg- und Zeitmessung. Diese Fehler wirken sich auf das Ergebnis um so weniger aus, je länger die Messstrecke ist. Wenn man die Messstrecken länger wählt, kann man damit folglich die Fehlertoleranz verringern. Von den an der Untersuchung beteiligten Polizeibehörden differenziert nur Hamburg den Abzug in Abhängigkeit von der effektiven Streckenlänge. Die dort vorgesehenen Stufen sind realistisch gewählt, die Toleranzen sind jedoch zu knapp. In Bayern werden einheitlich 10 % abgezogen, unabhängig von Messstreckenlänge und Geschwindigkeit. Hier hängt aber die vorgeschriebene Mindeststrecke vom Geschwindigkeitsbereich ab. Die Grenzen sind gut gewählt. Wenn man sie auf das vorligende Zahlenmaterial anwendet, entsteht in keinem Fall ein größerer Fehler als 10 %. Das Gleiche gilt für die in Berlin geltende Regelung. Zusammenfassend wird festgestellt, das bei Messungen mit PolicePilot ein Auslösefehler zu berücksichtigen ist, der dadurch zustande kommt, dass das Gerät während einer Messung mehrmals manuell betätigt werden muss. Zugunsten der Betroffenen ist mithin ein Gesamtfehler über der von der PTB genannten Verkehrsfehlergrenze von 5 % zu veranschlagen. Die Gesamttoleranz sollte bei etwa 10 % und die Mindestmessstrecke in der Größenordnung von 200 m liegen.


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    Titel :

    Schätzfehler bei Messungen durch Nachfahren mit dem PolicePilot, Teil 2


    Weitere Titelangaben:

    Incorrect rating in the case of measurements by following with the PolicePilot, part 2


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2007


    Format / Umfang :

    5 Seiten, 9 Bilder



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch