Geschwindigkeitsmessergebnisse werden oft vom betroffenen Autofahrer in Frage gestellt. Der Text diskutiert Fehlermöglichkeiten von Laserpistolen am Beispiel zweier Messgeräte, TraffiPatrol und Riegl FG21-P. Der Richtungsfehler durch leicht seitliches Messen erwies sich als tolerierbar klein (unter 1 km/h). Problematischer ist die Visiergenauigkeit; sie muss durch Anvisieren eines ruhenden Ziels in der vom Hersteller empfohlenen Entfernung überprüft werden. Wichtig ist die uneingschränkte Strahlausbreitung, die nicht einmal durch Leitpfosten gestört werden sollte. Am Pkw befinden sich zahlreiche spiegelnde Teile und eine irrtümliche Spiegelmessung von einem zweiten Fahrzeug ist laut Skizze mit den Geräten grundsätzlich möglich, wenn auch unwahrscheinlich, ein Thema, das von Herstellern und Gutachtern weiter verfolgt werden wird. Im Zentrum der vorliegenden Betrachtung steht der Zielerfassungsbereich, der häufig durch Schwenkbewegungen überschritten wird. Bei der Laserpistole FG21-P dient ein in das Okular eingeblendeter Hilfsring als Visierhilfe, dies erscheint nützlicher als der bei TraffiPatrol verwendete Leuchtpunkt. Grundsätzlich ist aber die Punktwolke der einzlenen Lasertreffer deutlich größer einzustufen, als das Wort Zielerfassungsbereich andeutet. So bleiben die Autoren bei ihrer Hauptforderung, dass ein Bildnachweis zur Messsituation eingeführt werden sollte. Hilfsweise ist zur Vermeidung von Spiegelmessungen ein mehrmaliges Messen geboten.
Laserpistolen im Zwielicht
Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik ; 45 , 7/8 ; 207-210
2007
4 Seiten, 8 Bilder, 3 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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