Seit Juni 2007 ist das 'Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen' in Kraft. Der Vorteil dieses Gesetzes liegt in einer klaren Regelung für Siedlungsbeschränkungen und bietet damit auch mehr Schutz für die Anwohner. Zum anderen erhalten die Flughafenbetreiber mehr Rechtssicherheit. Daneben wurde im Jahr 2002 ein Lärmwirkungsgutachten erarbeitet, das als sogenannte Synopse in den letzten Jahren zur Beurteilung von Fluglärmwirkungen bekannt und praktisch angewandt wurde. Bei allen Kritiken zur Synopse wurde vor allem aus ingenieurtechnischer/physikalischer Sicht nicht berücksichtigt, dass das Schutzkonzept nicht auf mathematisch-statistischer Grundlage der Lärmphysik und auf älteren Normen bzw. Richtlinien basiert, sondern auf der Grundlage der physiologisch/medizinischen und/oder psychosozialen Lärmwirkungen entwickelt wurde. Insgesamt zeigt sich in der Lärmwirkungsforschung seit 2002 eine Verbesserung der Datenlage, ein Zugewinn an Erkenntnissen, aber auch eine weitgehende Übereinstimmung mit den Grundannahmen in der Synopse. Insbesondere die wesentlichen Bewertungsgrenzen und vorgeschlagenen präventiven Richtwerte für die einzelnen Schutzziele (Vermeidung von Hörschäden, Vermeidung von extraauralen Gesundheitsschäden/Krankheiten sowie Vermeidung von erheblicher Belästigung (außen)) bedürfen keiner grundlegenden Korrektur.
Fluglärmschutzkonzept der sogenannten Synopse auf dem Prüfstand neuerer Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung sowie gesetzlicher Rahmenbedingungen, Teil 1
2007
9 Seiten, 1 Bild, 1 Tabelle, 49 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Geschwindigkeitsrekonstruktion bei Beachtung neuerer Erkenntnisse der Spurenbildung
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