Initiiert durch die EU-Richtlinie 2003/10/EG als Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm) wurde untersucht, welcher Lärmbelastung die Besatzung von Polizeifahrzeugen insbesondere durch das Martinshorn ausgesetzt ist. Die Untersuchung gliederte sich in vier Problemstellungen: 1. Lärmbelastung im Polizeifahrzeug bei Dachmontage des Martinshorns, 2. Lärmbelastung im Polizeifahrzeug bei Frontmontage des Martinshorns, 3. Signalwirkung bei Dachmontage des Martinshorns und 4. Signalwirkung bei Frontmontage des Martinshorns. Bei den Untersuchungen konnte gezeigt werden, dass die Lärmbelastung im Polizeifahrzeug bei Frontmontage des Martinshorns eindeutig geringer ist als bei Dachmontage, dass die bei der Dachmontage festgestellten Schallüberschreitungen der Richtlinie, unabhängig von der Fast-/Slow-/Impulse-Bewertung bei der Frontmontage nicht auftreten und dass die Signalwirkung in einem vorausfahrenden Fahrzeug bei Frontmontage nicht geringer sein muss. Die letzte Aussage bedarf jedoch noch weiterer Untersuchungen zur allgemeinen Bestätigung.
Untersuchungen zur Lärmbelastung in Polizeifahrzeugen
2007
6 Seiten, 11 Bilder, 2 Tabellen, 4 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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