Durch Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetz im Jahre 2006 ist die bisherige Registrierung der DB-Fahrzeuge (Deutsche Bahn) bei dieser selbst und die mögliche Einstellung anderer, sogenannter privater Schienenfahrzeuge bei der DB ab 2007 auf das Eisenbahnbundesamt übergegangen. Dafür ist in technischer Hinsicht die Entscheidung der EU-Kommission Europäische Union über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems im Rahmen des subsidiären Umsetzungsplans maßgebend, insbesondere mit deren Anlage für die Fahrzeugkennzeichnung. Als wichtige Folge davon tritt nunmehr eine Änderung der Tfz-Numerierung (Triebfahrzeug) vom bisherigen, ab 1972 gültigen DB-Schema der 6 Ziffern plus Prüfziffer. Bei Personenwagen und Güterwagen hat der Ordnungswechsel hin zum EBA nur geringe Bedeutung, da die DB in diesen Sektionen bereits seit 1968 prinzipiell nach entsprechenden Normen arbeitet. Hinsichtlich der bislang DB-eingestellten und DB-weise registrierten Tfz konnte aber ein weitgehender, datenverarbeitungstechnisch notwendiger und kostensparender Bestandsschutz erreicht werden, als in diesem Zusammenhang allein 15 verschiedene IT-Systeme betroffen sind, die schon aus Gründen der Betriebssicherheit nicht abrupt geändert werden können. Es wird weiter über die Systematik und Hintergründe bei Triebfahrzeugen berichtet.
Anpassung der Triebfahrzeugnummern an die EU-Interoperabilität
Adapting traction-vehicle numbering to EU interoperability requirements
ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 56 , 5 ; 296-298
2007
3 Seiten, 1 Bild, 3 Tabellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Anpassung der Triebfahrzeugnummern an die EU-Interoperabilität
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