Mit dem In-Kraft-Treten der Altfahrzeugverordnung im Jahr 2002 ist gleichzeitig die Verpflichtung erlassen worden, dass ab 1.1.2006 Verwertungsquoten beim Altfahrzeugrecycling einzuhalten sind. Diese Quoten sind so hoch, dass sie allein durch den Shredderprozess und das Ausschleusen metallhaltiger Fraktionen nicht erreicht werden können. Dadurch wurden die von der Altfahrzeugverordnung betroffenen Wirtschaftsbeteiligten gezwungen, die aus dem Shredder resultierenden Nebenfraktionen mit Post-Shreddertechnologien (PST) weiter aufzubereiten. Die Unternehmensgruppe Scholz AG hat deshalb Ende 2005 nach Inbetriebnahme einer neuen PST am Standort Leipzig-Espenhain entschieden, einen Shredder-Großversuch mit mehreren Hundert Altfahrzeugen durchzuführen. Aufgrund der im Shredderversuch erzeugten Fraktionen Shredderschrott, Shredderschwerfraktion und Shredderleichtfraktion konnte deren Masse sowie der Anteil der vordemontierten Menge ermittelt werden. Für Versuch 1 (Altfahrzeuge ohne Motor/Getriebe) konnte dabei eine Gesamtverwertungsquote von 93,7 % (86,4 % stofflich, 7,3 % energetisch) sowie für Versuch 2 (Altfahrzeuge mit Motor/Getriebe) eine Gesamtverwertungsquote von 92,1 % (83,7 % stofflich, 8,4 % energetisch) nachgewiesen werden. Des Weiteren wurde der Nachweis erbracht, dass die beim Demontagebetrieb nachzuweisende Verwertung von mindestens 10 % nichtmetallischer Bauteile (bezogen auf das Fahrzeugleergewicht) nicht notwendig ist.


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    Titel :

    Verwertungsquoten für Altfahrzeuge - Mit Post-Shreddertechnologie lassen sich die strengen Quoten aus der AltfahrzeugV übertreffen


    Beteiligte:
    Kummer, Beate (Autor:in)

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2006


    Format / Umfang :

    4 Seiten, 3 Bilder, 2 Tabellen, 3 Quellen



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch