Mit der Zunahme des fließenden Verkehrs hat in den letzten Jahren auch die Zunahme des ruhenden Verkehrs und der Bedarf an Abstellflächen und -anlagen zugenommen. Dadurch entstehen an der Bebauung belästigende Schallimmissionen, die vor Genehmigung bzw. Planfeststellung von Anlagen für den ruhenden Verkehr prognostiziert und immissionsschutzrechtlich beurteilt werden müssen. Zur Aktualisierung der bei Parkvorgängen auftretenden Schallemissionen wurden Schallpegelmessungen von Pkw-, Motorrad-, Lieferwagen-, Lkw- und Omnibus-Bewegungen auf Parkplätzen vorgenommen. Dabei dienen die Messungen an Tiefgaragen und Parkhäusern als Grundlage für einen Berechnungsvorschlag dieser Parkplatzarten und zur Überprüfung der vorgeschlagenen Berechnungsmethodik. Die Ergebnisse zeigen, dass bei der Planung von Anlagen des ruhenden Verkehrs von Anfang an schallschutztechnische Überlegungen Eingang finden müssen. So gibt es Mindestabstände zwischen dem kritischen Immsissionsort und dem nächstgelegenen Stellplatz, die eingehalten werden müssen. Zu den häufigen Planungsmängeln bei Anlagen des ruhenden Verkehrs gehört die schallschutztechnisch ungünstige Anordnung von Zufahrten oder von bestimmten Stellplatzbereichen. Zufahrtsrampen sind grundsätzlich einzuhausen. Breispiele für die schalltechnische Berechnung eines Parkplatzes und einer Tiefgaragenzufahrt werden gemacht.
Parkplatzlärmstudie. Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 5., überarb. Aufl.
Schriftenreihe Bayerisches Landesamt für Umwelt ; 89 ; 1-104
2006
104 Seiten, 41 Bilder, 38 Tabellen, 40 Quellen
Buch
Deutsch