Gleisbauunternehmen, die auch als nichtöffentliches Eisenbahnunternehmen tätig sind, haben für die Teilnahme am Eisenbahnbetrieb bestimmte Aufgaben und Pflichten. Dies trifft im Wesentlichen auf die Unternehmen zu, die Aufträge im Rahmen von Baumaßnahmen an der Gleisinfrastruktur eines Netzbetreibers zu erfüllen haben. Die Baumaßnahmen können den Neubau von Strecken beziehungsweise deren Instandhaltungen umfassen, und schließen den Transport zur Versorgung beziehungsweise Entsorgung der Baustellen mit entsprechenden Baumaterialien mit ein. Einen bedeutsamen Anteil der nachfolgenden Ausführungen wird das Betreiben von Nebenfahrzeugen einnehmen. Es kann festgestellt werden, daß die Pflichten des Gleisbauunternehmens als nichtbundeseigenes, nichtöffentliches Eisenbahnunternehmen bei der Teilnahme am Eisenbahnbetrieb ein sehr umfassendes und ein sehr aktuelles Thema ist, daß künftig immer mehr an Bedeutung gewinnen wird. In dem Beitrag wird nur ein grober Überblick über die Gesetze und Regelungen sowie deren Anwendungen im Rahmen von Baumaßnahmen vermittelt.
Gleisbauunternehmen als nichtbundeseigenes, nichtöffentliches Eisenbahnunternehmen
Der Eisenbahningenieur ; 57 , 2 ; 24-30
2006
6 Seiten
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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