Die PTB-Anforderungen (PTB-A) an Geschwindigkeitsmessgeräte in Kraftfahrzeugen -Video-Nachfahrsysteme - für die Zulassung zur innerstaatlichen Eichung entsprechen den anerkannten Regeln der Technik. Diese Anforderungen wurden von der Vollversammlung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) für das Eichwesen 1987 verabschiedet und im März 2005 für Laserhandmessgeräte ergänzt. Die Zulassung wird von der PTB erteilt, wenn die Bauart der Geschwindigkeitsmessgeräte in Kraftfahrzeugen -Video-Nachfahrsysteme- den Anforderungen der Eichordnung einschließlich der Anlage 18 Abschnitt 11 (EO 18-11) sowie den nachstehenden Anforderungen entspricht. Die Bauart eines Geschwindigkeitsüberwachungsmessgerätes, die von diesen Anforderungen abweicht, wird zugelassen, wenn die gleiche Messsicherheit auf andere Weise gewährleistet ist. In diesem Fall werden die Anforderungen an die Bauart bei der Zulassung festgelegt (§16 Abs. SderEO). Die PTB-Anforderung PTB-A 18.11 beinhalted folgende Themen: 1. Begriffsbestimmungen; 2. Zugrundeliegende Normen und Vorschriften; 3. Allgemeine Anforderungen an Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte; 4. Besondere Anforderungen an Verkehrsradargeräte; 5. Besondere Anforderungen an Weg-Zeit-Messgeräte; 6. Besondere Anforderungen An Weg-Zeit-Messgeräte mit Lichtschranken als Messbasis; 7. Besondere Anforderungen an Weg-Zeit-Messgeräte mit Schwellen als Messbasis; 8. Besondere Anforderungen an Laser-Handmessgeräte.
Messgeräte im Straßenverkehr. Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte
PTB-Anforderungen ; PTB-A 18.11
2005
8 Seiten
Standard
Deutsch
Messgeräte im Straßenverkehr - Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte
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