In dieser Untersuchung wird zunächst auf die rechtliche Seite des in Maschinenräumen von Seeschiffen anfallenden ölhaltigen Abwassers (im weiteren Bilgenwasser genannt) eingegangen. Zum Schutz der Meeresumwelt müssen laut MARPOL (73/78), Anlage 1 (MARPOL 1), Schiffe ab 400 BRZ mit Ölfilteranlagen (Bilgenwasserentöler) ausgerüstet sein, sodass die nach außenbords gepumpten ölhaltigen Gemische einen Ölgehalt von nicht mehr als 15 ppm aufweisen. Durch die Verabschiedung der neuen MEPC-Resolution (MEPC.107 (49)) werden an die Technik von Bilgenwasserentölern und Ölgehaltsmessgeräten (Alarmmonitor) erhöhte Anforderungen gestellt. Hersteller, die eine Zulassung nach der neuen Resolution für die entsprechenden Anlagen und Geräte erhalten wollen, müssen ihre jetzigen Anlagen modifizieren, vorhandene Techniken miteinander kombinieren oder neue entwickeln. Nach einer Darlegung der Unterschiede zwischen den neuen und den alten Richtlinien (MEPC.107 (49) und MEPC.60 (33) bzw. MEPC.108 (49) und A.586 (14)) wird auf die Technologien zur Behandlung des Bilgenwasser eingegangen. Das Bilgenwasser ist nicht nur ein Wasser-Öl-Gemisch, sondern es hat eine stets wechselnde Zusammensetzung verschiedenster Stoffe, die zum Teil stabile Emulsionen gebildet haben. Zur Reduzierung der anfallenden ölhaltigen Abwassermengen werden einige Beispiele gegeben und es werden wesentliche Eigenschaften von Emulsionen beschrieben. Die zurzeit gebräuchlichste Methode um das Bilgenwasser aufzubereiten, ist die mechanische Separation mit Hilfe der Schwerkraft, wobei der Effekt ausgenutzt wird, dass im Wasser vorhandene Öltröpfchen sich zu immer größeren vereinigen (Koaleszenz). Weitere Methoden sind die sogenannten Dreiphasentrenner, Membranentöler und Flockationsanlagen. Aus dem jetzigen Stand der Technik wird geschlossen, dass kombinierte bzw. zweistufige Anlagen am besten den neuen Anforderungen entsprechen werden. Abschließend wird noch eingegangen auf Erleichterung der Arbeit der PSC-Inspektoren (Hafenstaatkontrolle) durch die neue Resolution sowie auf die Umsetzung der EG-Richtlinie 2000/59/EG. Diese fordert die Bereitstellung von Auffanganlagen für ölhaltiges Bilgenwasser in allen Häfen.


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