Trotz der grundlegenden Entscheidungen des BGH aus den Jahren 1993 und 1999 ist kein Rückgang der Restwertstreitigkeiten zu verzeichnen. Es findet vielmehr eine Verlagerung in Form von Schadenersatzansprüchen der Versicherer im Regressverfahren gegen die Kfz-Sachverstädigen wegen fehlerhafter Ermittlung der Restwerte statt. Hier wird seitens der Versicherer ein erhebliches Einsparpotenzial gesehen - bis zu 100 % der in den Sachverständigengutachten angegebenen Restwerte. Die Restwerte werden vom Versicherer nach der Veräußerung des Fahrzeugs mittels Restwertbörse überprüft. Danach erfolgt ggf. das Regressverfahren gegen den Sachverständigen. Es ist langfristig zu prüfen, ob Auswirkungen auf die Preisentwicklung durch die Restwertbörsen zu beobachten sind. Es kann nicht richtig sein, dass die Wertfindung in nicht nachvollziehbarer Weise einem dafür ungeeigneten Personenkreis überlassen wird. Dies geschieht auch insbesondere nicht z. B. bei der Ermittlung der Reparaturkostensumme oder des technischen oder merkantilen Minderwertes oder des Fahrzeugwertes im unbeschädigten Zustand des Fahrzeugs. Anhand der vorgeführten Beispiele wird gezeigt, dass es, wie z. B. bei der Wertermittlung unbeschädigter Fahrzeuge, ebenso wie bei der Bestimmung des merkantilen Minderwertes und der Berechnung von Reparaturkosten, einer vom Sachverstand gekennzeichneten Methode bedarf, um die Restwertermittlung von unfallbeschädigten Fahrzeugen auf eine nachvollziehbare Basis zu stellen. Das vom Verfasser entwickelte Restwert-Diagramm ermöglicht eine nachvollziehbare objektive Restwertermittlung in Anlehnung an die Anforderungen der genannten BGH-Urteile in der Restwertfrage. Insbesondere ist es auch hiermit möglich, zu einem späteren Zeitpunkt einen objektiven nachvollziehbaren Restwert eines Fahrzeugs frei von momentanen Einflüssen und Manipulationen zu ermitteln. Dies ist mit Restwertbörsen oder sonstiger nachträglicher Angebotseinholung zum einen wegen der zwischenzeitlich geänderten Märkte und zum anderen beispielweise wegen der Modellwechsel nicht möglich. Da der Restwert-Diagramm auf einer weitgehenden Überlegung zur wirtschaftlichen und seriösen Verwertung unfallbeschädigter Fahrzeuge basiert, hat es gegenüber allen anderen Möglichkeiten der Wertfindung den Vorteil, dass ein bei seriöser Fahrzeugverwertung zu Grunde zu legender Restwert ermittelt wird, was dem Anspruch an die Restwertermittlung der BGH-Entscheidungen entspricht.


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    Titel :

    Möglichkeiten einer objektiven und nachvollziehbaren Restwertermittlung


    Weitere Titelangaben:

    Possibility of an objective and comprehensible determining of residual value. Preliminary print of Traffic Accident and Vehicle Technology


    Beteiligte:
    Scheiber, A. (Autor:in)

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2004


    Format / Umfang :

    6 Seiten, 4 Bilder



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch