Mit den bestehenden Gesetzen und Verordnungen ist eine gesetzliche Grundlage für die Berücksichtigung öffentlich-rechtlicher Belange im Bereich der Magnetschwebebahnen vorhanden. Voraussetzung für die Inbetriebnahme einer Magnetschwebebahnstrecke sind verschiedene Genehmigungen durch das Eisenbahn-Bundesamt. In der Praxis kommen dem Planfeststellungsverfahren nach dem MBPlG (Magnetschwebebahnplanungsgesetz) und der Erteilung der Betriebserlaubnis nach Paragraph 4 der MbBO (Magnetschwebebahn-Bauordnung und Betriebsordnung) die größte Bedeutung zu, weil diese Verfahren den größten Umfang annehmen und zumindest in Teilen voneinander abhängig sind. Zentrales Element des Verfahrens ist die Genehmigung des Sicherheitskonzeptes nach Paragraph 23 MbBO, weil die im Sicherheitskonzept beschriebenen Maßnahmen sowohl für die Planung der Strecke als auch für die Betriebsvorschriften und Instandhaltungsvorschriften relevant sind. Aufgrund der komplexen Zusammenhänge und innovativen Ansätze, mit denen noch wenig konkrete Erfahrungen vorliegen, ist der gesetzliche Rahmen bei der Realisierung einer ersten Magnetschwebebahnstrecke in Deutschland von allen Beteiligten konstruktiv auszufüllen.
Voraussetzungen für die Inbetriebnahme einer Magnetschwebebahnstrecke
Preconditions for putting into service of a maglev line
ZEVrail Glasers Annalen ; 127 , Sonderheft Transrapid 2003 ; 114-118
2003
5 Seiten, 2 Bilder, 5 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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