Für das Eisenbahnwesen wurden durch Inkrafttreten der Richtlinie 96/48/EG über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems sowie der Richtlinie 2001/16/EG über die Interoperabilität des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems erstmalig verbindliche Regularien und Verfahrensweisen bezüglich der EU-weit einheitlichen Prüfung, Zulassung und Genehmigung in den Bereichen Infrastruktur, Energie, Zugsteuerung/Zugsicherung/Signalgebung, Fahrzeuge, Betrieb und Instandhaltung vorgegeben. Das gemeinsame Handeln aller am grenzüberschreitenden Zugbetrieb beteiligten Eisenbahnsparten basiert auf diesen Regularien und Verfahrensweisen, die vorerst für den Hochgeschwindigkeitsverkehr als Technische Spezifikationen der Interoperabilität (TSI) am 12.09.2002 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden. Der Geltungsbereich bezieht sich auf ein von der EU definiertes Streckennetz für den Hochgeschwindigkeitsverkehr mit Geschwindigkeiten ab 250 km/h. Im Beitrag werden die Regularien für die nationale Umsetzung der TSI sowie die Technischen Spezifikationen der Interoperabilität beschrieben.
Interoperabilität im Eisenbahnwesen
2002
8 Seiten
Aufsatz (Konferenz)
Deutsch
TIBKAT | 1962
|SLUB | 1919
|IuD Bahn | 1997
|SLUB | 1986
Das Eisenbahnwesen Sověrtrußlands
GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1925
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