Mit der Deregulierung des Nahverkehrsmarktes in Deutschland verstärkt sich die Tendenz, Zweisystemfahrzeuge in Innenstaädten auf Straßenbahngleisen fahren zu lassen und sie im Umland auf DB-Gleise übergehen zu lassen. Nach Vorreiter Karlsruhe folgten Saarbrücken und Heilbronn, an weiteren Projekten wird gearbeitet (auch in anderen Ländern Europas, hier heißt das System Tram-Train). Für die Fahrzeugzulassung sind die EBO und die BOStrab zuständig. Bei der Zulassung nach EBO setzen die Funktion und die Anordnung der Infrastruktur den Maßstab, das EBO-Fahrzeug ist ein mehr oder weniger passives Element des Systems Eisenbahn. Bei der BOStrab gilt die Zulassung nur für ein lokal eingegrenztes Netz wegen der unterschiedlichen Systemumgebung, die Zulassung für den Betrieb nach BOStrab erfolgt durch die technischen Aufsichtsbehörden. Unterschiede zwischen EBO und BOStrab bestehen haptsächlich in der Philosophie der Sicherheitskonzepte. EBO setzt auf Kollisionsvermeidung und hohe Fahrzeugfestigkeit, BOStrab setzt auf hohes Bremsvermögen.


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    Titel :

    Zulassung von Fahrzeugen nach EBO und BOStrab am Beispiel der Stadtbahn Saar


    Weitere Titelangaben:

    Admission of vehicles corresponding to EBO and BOStrab example given by Light Rail Saar


    Beteiligte:
    Keudel, W. (Autor:in)

    Erschienen in:

    Elektrische Bahnen ; 100 , 8/9 ; 298-306


    Erscheinungsdatum :

    2002


    Format / Umfang :

    9 Seiten, 9 Bilder, 12 Quellen



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch






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