Da mit zunehmender Geschwindigkeit eines Fahrzeugs die Geräuschemissionen zunehmen, liegen Geschwindigkeitsbegrenzungen nahe. Das Bayerische Landesamt für Umweltschutz hat Untersuchungen dazu durchgeführt. Die Untersuchungsstrecken waren die A9 und die A995. Da Lkw von einer Beschränkung auf 80 km/h nicht berührt werden, aber ab einem Anteil von 10 % die Höhe des Mittelungspegels stark mitbestimmen, wurde für Lkw größer als 7,5 t eine Beschränkung auf 60 km/h angeordnet. Auf der A9 gab es schon eine Beschränkung für Pkw tagsüber von 120 km/h und nachts von 80 km/h. Allerdings die Beschränkung nachts nur mit Polizeipräsenz eingehalten werden. In dem Fall konnte sich der Mittelungspegel um 2 dB(A) und die Vorbeifahrtpegel für Pkw um 4 bis 5 dB(A) und für Lkw um 2 dB(A) gesenkt werden. Bei der A995 gab es tagsüber keine Beschränkungen, nachts für Pkw auf 80 km/h und für Lkw auf 60 km/h. Dort zeigte sich, dass im Vergleich zu den Zeiten ohne Beschränkung, mit der Beschränkung wahrnehmbare Pegelminderungen erzielen lassen. Bei geringen Verkehrsmengen und wenig LKWs gibt es dadurch Minderungen der Spitzenpegel von 10 dB(A) für Pkw und 3 dB(A) für Lkw. Hohe Pegelspitzen durch Geschwindigkeiten größer als 150 km/h traten nur noch selten auf. Bei hoher Verkehrsbelastung sind Pegelspitzen nicht mehr erkennbar. Mit zunehmender Entfernung sind die Pegelreduzierungen nicht mehr so deutlich. Ist ein längerer Autobahnabschnitt für alle geschwindigkeitsbegrenzt, entfallen die hohen Geschwindigkeiten der Pkw und bestimmen die Lkw die Vorbeifahrt- und Mittelungspegel. Wenn eine Pegelminderung erreicht werden soll, muss die Geschwindigkeit für Lkw herabgesetzt werden. Bei niedrigem bis mittlerem Verkehrsaufkommen, ist eine Beschränkung wegen der Reduzierung der Pegelspitzen sinnvoll. Eine Beschränkung auf 80 km/h für Pkw hat sich bewährt. Bei höherem Verkehrsaufkommen und höheren Lkw-Anteilen sind die Lkw-Geschwindigkeiten zur Pegelminderung herabzusetzen. Bei sehr hohem Verkehrsaufkommen bewirken Beschränkungen wenig. Beschränkungen sind für schützenswerte Wohnbebauungen oder Erholungsgebiete in einer Entfernung bis etwa 500 m sinnvoll. Weitere Möglichkeiten sind Lärmschutzanlagen, lärmmindernde Straßendecken und Reifen. Erst durch den gemeinsamen Einsatz dieser Möglichkeiten wird in der Summe eine Pegelminderung von 10 dB(A) erzielt. Dies ist deutlich wahrnehmbar, da das etwa der Hälfte der empfundenen Lautstärke entspricht.


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    Titel :

    Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen aus Gründen des Lärmschutzes


    Beteiligte:
    Kühne, R. (Autor:in)


    Erscheinungsdatum :

    2001


    Format / Umfang :

    6 Seiten, 2 Bilder, 17 Quellen


    Medientyp :

    Aufsatz/Kapitel (Buch)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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    Institut für Verkehrswesen, Karlsruhe | TIBKAT | 1974


    Erfahrungsbericht über Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen

    Behrendt, Jürgen / Ernst, Rudolf / Hartkopf, Gerd et al. | ELBA - Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) | 1989

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    Grundlagen des Lärmschutzes an Schienenwegen

    Möhler, Ulrich | IuD Bahn | 2012


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    Deutschland, Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur / Deutschland, Bundesministerium für Verkehr / Deutschland, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen | TIBKAT | Nachgewiesen 1979/85(1986) -