(Forts. aus Heft 39(2001)12, S. 339-344) Am Fallbeispiel 9 (Airbag löst bei hoher Unfallschwere nicht aus) wird untersucht, warum die Airbags des an dieser fatalen Kollision beteiligten Opel Astra nicht gezündet hatten. Als einzige Erklärung blieb die Annahme, daß die in Fahrzeuglängsrichtung wirkenden Komponenten die Auslösekriterien nicht erreichten, weil der Komponentenanteil in der Querrichtung zu groß war. Solche Fälle zeigen, daß diese Kriterien den realen Unfallbedingungen angepasst werden müssen. Die zur Weiterentwicklung des Airbags unfallrelevante Daten müssen aufgezeichnet werden, sei es durch einen Unfalldatenspeicher (UDS) oder durch die Datenaufzeichnung im Steuergerät des Airbags. Es werden Hinweise zum Vorgehen bei Airbag-Problemfällen gegeben. Falls möglich, sollte das Fahrzeug vom Sachverständigen selbst untersucht werden, wobei neben der üblichen Schadendokumentation den folgenden Aspekten besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist: Haben die Gurtstraffer, unabhängig von der Auslösung der Airbags angesprochen? Lassen sich im Innenraum Aufprallstellen der Insassen feststellen? Lässt sich objektiv klären, ob die Gurte von den verletzten Insassen getragen wurden? Im Hintergrund steht die Überlegung, daß der Frontairbag als ergänzendes Schutzsystem zum angelegten Sicherheitsgurt angesehen wird. Verletzungen, die durch den Airbag verursacht wurden, wären ganz anders zu bewerten, wenn der Gurt nicht angelegt war. Die Haftung für die Folgen eines fehlerhaften Produkt kommt nur dann in Frage, wenn der Anspruchsteller den Nachweis der fehlerhaften Funktion des Airbag-Systems führen kann. Zur eigenen Absicherung werden in modernen Fahrzeugen neben dem Ablegen von Fehlermeldungen in einem speziellen Speicher eine Vielzahl von Informationen aufgezeichnet, die eine Kollision beschreiben. In diesem Zusammenhang wird auf die relevante Literatur hierzu verwiesen. Obwohl die Fahrzeughersteller und Airbag-System-Lieferanten in einem Streitfall Partei sein werden und damit Interessenkonflikte vorprogrammiert sind, ist ohne deren Unterstützung wenig auszurichten. Man sollte daher in einem ersten Schritt durch Nachfrage beim Hersteller so viel wie möglich über die Technik des Systems und die Auslösekriterien erfahren. Der nächste Schritt wäre, in einer Fachwerkstatt den Fehlerdiagnosespeicher auslesen lassen und bei Bedarf mit dem Hersteller das weitere Vorgehen abstimmen. Dabei wird häufig festgestellt, daß dem Sachverständiger die Informationen verweigert werden. Zur Lösung dieser unbefriedigenden Situation wäre eine gesetzliche Regelung vorstellbar. Es ist möglich, daß die Fahrzeughersteller einer solchen Regelung zuvorkommen und den Zugang zu den in ihren Fahrzeugen vorhandenen Daten ermöglichen.


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    Titel :

    Hat der Airbag versagt?


    Weitere Titelangaben:

    Did the airbag malfunction?


    Beteiligte:
    Rau, H. (Autor:in) / Ahlgrimm, J. (Autor:in) / Rohm, M. (Autor:in)

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2002


    Format / Umfang :

    3 Seiten, 5 Bilder, 5 Quellen



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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