Geräuschmindernde Maßnahmen an Dieseltriebwagen sind unter den gegenwärtigen technischen und wirtschaftlichen Aspekten kein primäres Konstruktionsziel. Um den Umweltvorteil des Schienenverkehrs auch bei der Lärmemission den Entwicklungen von Straßenfahrzeugen anzugleichen, sind vermehrte Anstrengungen bei der Entwicklung sowie gesetzlich vorgeschriebene und wirtschaftlich sinnvolle Emissionswerte erforderlich. Für die Geräuschmessung vorhandene Messnormen geben fünf repräsentative Betriebszustände vor: Stillstand im Leerlauf, alle Hilfsbetriebe und der Dieselmotor sind eingeschaltet; Stillstand mit Maximaldrehzahl, alle Hilfsbetriebe mit Maximaldrehzahl, auch Lüfter und Kompressor; Anfahrt mit maximaler Beschleunigung; Bremsung mit maximaler Verzögerung; Vorbeifahrt mit halber, dreiviertel und voller Höchstgeschwindigkeit. Zur Verbesserung des Geräuschverhaltens müssen an den heute üblichen Dieseltriebwagen primäre Maßnahmen zur Geräuschverhinderung und sekundäre zur Geräuschdämmung vorgenommen werden. Für zukünftige Ausschreibungen ist anzustreben, eine gewichtete Bewertung der relevanten Geräuschzustände einzuführen.
Dieseltriebwagen für Regionalverkehr - Geräuschverhalten und Grenzwerte
Diesel motor coaches for regional traffic - noise behavior and limiting values
ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 50 , 10 ; 575-582
2001
8 Seiten, 6 Bilder, 1 Tabelle, 16 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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