Die gegenseitige Beeinflussung elektronischer Bauelemente in Fahrzeugen ist inzwischen zu einer ernstzunehmenden Gefahr geworden. Bekannt gewordene Beispiele sind: Fehlfunktion des Antiblockiersystems mit schwerer Unfallfolge durch Überlagerung von elektromagnetischen Feldern oder Auslösen des Airbags durch Betätigung der Hupe. Das Handyverbot an Tankstellen, in Flugzeugen oder in Bussen hat seinen Grund darin, daß die ausgesendeten elektromagnetischen Strahlen die Schaltkreise anderer Steuergeräte stören können. Der Gesetzgeber stellt zur Abwehr von Gefahren elektromagnetischer Störungen nur Mindestanforderungen. Führt jedoch z.B. der Einsatz von mehreren Handys (in Fahrzeugen ohne Außenantenne) zu einem Kfz-Unfall, so muß sich die Automobilindustrie nicht an den gesetzlichen Grenzwerten, sondern am aktuellen Stand der Technik messen lassen. Dann muß der Hersteller die Störfestigkeit seines Gerätes nachbessern, die Störstrahlung reduzieren oder gar eine Rückrufaktion starten. Dies gilt jedoch nicht für die Störfestigkeit eines Altgerätes, wenn, wie im Fall des UMTS-Mobilfunks, ganz neue Strahlenbelastungen auftreten, die es zum Zeitpunkt der Markteinführung noch nicht gab.
EMV-Gesetz garantiert noch keine Produktsicherheit. Elektromagnetische Verträglichkeit: Prüflabors warnen: Elektromagnetische Störungen bleiben weiterhin Gefahrenpotenzial
VDI-Nachrichten ; 55 , 40 ; 36
2001
1 Seite, 1 Bild
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Elektromagnetische Verträglichkeit
IuD Bahn | 1995
|Elektromagnetische Verträglichkeit
Springer Verlag | 2019
|Elektromagnetische Verträglichkeit
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|Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
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