Gegenwärtig sind bezüglich Antiblockiersystemen zwei internationale Normativdokumente offiziell bestätigt und gültig. Dies sind die EU-Richtlinie 71/320 und die Anlage Nr. 13 zur Vorschrift Nr. 13 der Europäischen Wirtschaftskommission der UNO. Entsprechend diesen Dokumenten müssen in der ersten Etappe von 1996 bis 1998 Kraftfahrzeuge der Kategorien N3 (Lastkraftwagen mit einer Maximalmasse über 16 t) und M3 (Überlandautobusse mit einer Maximalmasse über 12 t) und gegenwärtig auch Kraftfahrzeuge der Kategorien N2 und M2 (mittelschwere Lastkraftwagen und Autobusse mit einer Maximalmasse über 7,5 t) mit Antiblockiersystemen ausgerüstet sein. Damit ist praktisch die gesamte Automobiltechnik betroffen, die mit pneumatischen oder pneumohydraulischen Bremsbetätigungen ausgerüstet ist. Bei ihrer Arbeit im Zustand 'Lösen der Bremse' dehnt sich der Hohlraum des Stellpneumatikzylinders oder der Bremskammer, wo eine Rückholfeder installiert ist, aus. Durch eine Entwässerungsöffnung wird Außenluft mit Staubteilchen und Feuchtigkeit angesaugt, die sich bei der Drehung der Räder und bei der Bewegung des Kraftfahrzeuges bildet. Das Ergebnis der Pumpenwirkung des Stellmechanismus ist eine intensive Korrosion, ein erhöhter Verschleiß der Arbeitsorgane und der Dichtungselemente der Stellpneumatikzylinder, besonders bei tiefen Temperaturen. Ein weiteres Problem in Verbindung mit der Einführung von Antiblockiersystemen ist ein auf 76 - 80 dBA erhöhter Schallpegel bei der Arbeit der Bremsanlage im Zustand der Antiblockierbremsung mit einer Frequenz von 2 - 10 Hz. Die im Automobilwerk Minsk (Weißrußland) durchgeführten Arbeiten zeigten, daß beide Probleme vollständig gelöst werden können.
Verbesserte Bremsbetätigung mit ABS: sicher und geräuschlos
Titel russisch
Avtomobilnaja Promyslennost ; 4 ; 21-22
2001
2 Seiten, 2 Bilder
Aufsatz (Zeitschrift)
Russisch
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Kraftfahrwesen | 2001
|Online Contents | 1994
IuD Bahn | 1995
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