Mit den im Beitrag vorgenommenen Überlegungen wird der Versuch unternommen, die Auswirkungen einer vollständigen Anlastung von Altauto-Entsorgungskosten beim Automobilhersteller in einem Prognosezeitraum bis zum Jahre 2030 vor dem Hintergrund der Kostenregelung der EU-Altfahrzeug-Richtlinie zu beschreiben. Hierzu dient ein Berechnungsmodell, das auf der Grundlage amtlicher Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamtes und von Prognosen über den künftigen Pkw-Bestand und den Verlauf der Pkw-Zulassungen sowie den durchschnittlichen Entsorgungskosten erarbeitet wird. Aus den hierdurch berechneten Pkw-Löschungen werden durch Teilmengenbestimmung diejenigen Fahrzeuge ermittelt, die älter als 12 Jahre sind. Bei diesen Fahrzeugen wird angenommen, dass sie in Deutschland verwertet werden und hierfür ein Entsorgungspreis von 350 DM zu entrichten ist. Die Höhe und der zeitlicher Verlauf des künftigen Altautoaufkommens wird an Hand dreier Varianten durch Veränderung der Schnittstellen Rücknahme Altbestand/Neubestand innerhalb der Grenzen der Altfahrzeug-Richtlinie bestimmt und erläutert. Eine Überwälzung der ermittelten Entsorgungskosten auf die Neufahrzeuge ergibt für den Alt- und Neubestand einen durchschnittlichen Preisaufschlag zwischen 170 DM und 200 DM. Das beschriebene Umsetzungsmodell ist gegenüber den Herstellern wirtschaftlich zumutbar.
Überlegungen zu den Entsorgungskosten von Altautos
2001
8 Seiten, 12 Bilder, 1 Tabelle, 9 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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