Die Richtlinie 401 der Deutschen Bahn AG faßt das Vorgehen zum Nachweis eines sicheren Verkehrs bei Seitenwind zu einem geschlossenen allgemeingültigen Verfahren zusammen. Die wesentlichen Punkte werden in der vorliegenden Arbeit dargestellt: 1. Im ersten Schritt wird nach der experimentellen Ermittlung der aerodynamischen Beiwerte die Windkennkurve des Fahrzeuges, d.h. die Windgeschwindigkeit bei der in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit des Fahrzeuges ein Sicherheitskriterium erreicht wird, berechnet. Je nach Fahrzeugklasse geschieht dies mit auf die physikalischen Effekte abgestimmten Berechnungsmethoden. 2. Im Falle des Regio- bzw. Intercity-Verkehrs kann nun die Windkennkurve des zu beurteilenden Fahrzeugs direkt mit der Windkennkurve des Referenzfahrzeuges verglichen werden. Reagiert das neue Fahrzeug unempfindlicher auf Seitenwind als die Referenz, ist ein uneingeschränkter Betrieb möglich. Beim Hochgeschwindigkeitsverkehr müssen vor dem Vergleich mit dem Referenzverkehr als Zwischenschritte noch die Analyse der Charakteristik der jeweiligen Einsatzstrecke und der dort auftretenden Windhäufigkeit durchgeführt werden. Anschließend wird die kumulierte Windhäufigkeit für den zu bewertenden Verkehr mit der des Referenzverkehrs verglichen. 3. Wird das Referenzlevel vom zu bewertenden Verkehr nicht erreicht, müssen Maßnahmen ergriffen werden, bis das Referenzniveau eingehalten wird.
Nachweis der Sicherheit im Schienenverkehr bei extremem Seitenwind - Die Richtlinie 401 der DB
2000
20 Seiten, 8 Bilder, 32 Quellen
Aufsatz (Konferenz)
Deutsch
Nachweis der Sicherheit im Schienenverkehr bei extremem Seitenwind
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