Das neue Transportrecht vom 1. Juli 1998 hat zu einer Vielzahl von Geschäftsbedingungen geführt. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben wurde die Versicherung bei Frachtführern genauso Pflicht wie die Einhaltung von Mindeststandards bei der Speditionsversicherung. Wesentliche Neuerung war jedoch die Gewährung einer Vermögensschadendeckung für transportversicherte Versender. Dies bedeutet, daß neben Güterschäden, wie Verlust oder Beschädigung, nun auch Güterfolgeschäden und reine Vermögensschäden erstattet werden. Die wichtigsten allgemeine Geschäftsbedingungen im deutschen Transportrecht sind abgedruckt.
Auswirkungen des neuen Transportrechts
Allianz Report für Risiko und Sicherheit ; 73 , 3 ; 206-209
2000
4 Seiten, 2 Bilder
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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