Um für alle Fälle gerüstet zu sein, sind vorsorglich organisatorische Maßnahmen zu treffen, durch die in einer Notlage Schäden an Menschen und Sachen geringgehalten werden können. Dafür ist ein ganzheitliches Notfallmanagement zu entwickeln, das auch die Vernetzung mit den externen Rettungsdiensten und Funktionsträgern berücksichtigen soll. Die organisatorischen und sachlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Notfallmanagement sind als Dauerzustand zu schaffen und z.B. durch personelle und sachliche Ausrüstung, durch Abstimmung von Schnittstellen und Vorbereitung von Kommunikation sowie durch Ausbildung, Schulung und Unterweisung dauerhaft sicherzustellen. Anforderungen an die betriebliche Sicherheit, gesetzliche Festlegungen und diverse Normen sowie andere Regeln der Technik wirken sich dabei in zweifacher Weise auf Systembetreiber und Verkehrsunternehmen aus. Sie formulieren einerseits engmaschige Rahmen, die die Betriebe und Unternehmen bei der Einrichtung und Durchführung des Verkehrsmittelbetriebs binden und beschränken. Sie bieten damit aber auch die Rechtsgrundlagen für die Genehmigungs- und Aufsichtsfunktion der Behörden. Andererseits gewähren die rechtlichen und sonstigen Festlegungen durch ihre Bindungswirkung auch Rechtssicherheit. Die erheblich gewachsenen Haftungsrisiken für Betreiber von Verkehrssystemen erforderten ein Umdenken. Die Verkehrssicherungspflicht, die jedem Begründer eines Risikos dessen Beherrschbarkeit und Beherrschung aufgibt, funktioniert nach den gleichen Grundsätzen wie das Recht der Umwelthaftung oder der Produkthaftung. Es ist heute einem Eisenbahn- oder Untergrundbahnbetreiber unmöglich, sich einem Geschädigten gegenüber hinter der Komplexität von Technik oder Organisation des Bahnbetriebes zu verschanzen. Kein Gericht überlässt es heute mehr einem Anspruchsteller, zur Beweisführung die komplizierte Technik einer Zugsteuerung oder einer Zugsicherungseinrichtung des Schädigers wissenschaftlich zu durchleuchten. Und auch die zum Unfallzeitpunkt bestehende Organisations- oder Ausstattungslage eines Bahnbetreibers will der Richter heute vom Bahnunternehmen dargelegt bekommen.
Notfallmanagement: Organisatorische Vorsorge
Emergency management: organisational preparation/provisions
Sicherheit komplexer Verkehrssysteme, Safety and Security of Traffic Systems, Tagung, 2000 ; 343-347
VDI-Berichte ; 1546
2000
5 Seiten
Aufsatz (Konferenz)
Deutsch
SLUB
|IuD Bahn | 1995
|SLUB | 2002
|Störungs- und Notfallmanagement
Online Contents | 2012
|