Mit Privatisierung ist § 4 Bundesbahngesetz in § 4 des Allgemeinen-Eisenbahngesetzes übernommen worden, die Überwachung der Sicherheit sind auf das Eisenbahnbundesamt übergegangen. Richtlinienkompetenz bei DB AG: Geschäftsbereich Netz (sichere Führung des Betriebes, Grundsätze der Gefahrenabwehr). Organisatorische Maßnahmen sind in Richtlinie Bahnbetriebsunfallvorschrift (Buvo) zusammengefaßt und mit Bekanntgabe 4 an die neue Organisation angepaßt, erhebliche Änderungen. Alle Aufgaben im operativen Bereich werden durch Notfallmanagement wahrgenommen, Notfalltechnik ist vorzuhalten. Einrichtung von Notfallbezirken, Wegezeit zum Ereignisort: 30 min, Bereitschaftsdienst.
Notfallmanagement
Grundlagen
Deine Bahn ; 23 , 12 ; 732-734, 739
01.01.1995
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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