Der Bau von Strassenfahrzeugen unterliegt in der DDR keinem Ueberwachungsorgan. Es gibt u. a. keine gesetzlich festgelegten Abnahmevorschriften fuer Schweissarbeiten an Strassenfahrzeugen mit Ausnahme von Lenkungsteilen, Anhaengerzugvorrichtungen, Bremsleitungen, Felgen und eigengebauten PKW-Anhaengern, an denen die Durchfuehrung von Schweissarbeiten ausser durch Kfz-Betriebe verboten bzw. eingeschraenkt ist. Der vorliegende Artikel befasst sich mit der Regelung der Voraussetzungen fuer die Durchfuehrung von Instandsetzungsarbeiten sowie der Herstellung von Baugruppen fuer Strassenfahrzeuge. Die Ausfuehrungsklassen und deren Bedeutung fuer die Anwendung beim Schweissen werden erklaert. (BAM-DS)
Schweissen an Strassenfahrzeugen
Welding of road vehicles
Schweißtechnik, Berlin ; 27 , 11 ; 498-499
1977
2 Seiten, 3 Tabellen, 7 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Schweissen an Strassenfahrzeugen
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