Am 20. Oktober 1981 ist die Aenderung 04 der ECE-Regelung Nr. 15 in Kraft getreten. Die ECE-Regelung begrenzt bisher die gasfoermigen Emissionen von Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffen und Stickoxiden aus Kraftfahrzeugen mit Ottomotoren. Die Aenderung 04 bringt als wesentliche Neuerung den Uebergang von der Grossbeutel- auf die Constant-Volume-Sampling-(CBS)-Messtechnik. Dabei werden die Kohlenwasserstoffe kuenftig mit dem Flammenionisationsdetektor gemessen. Weitere Neuerungen betreffen ein maessiges Absenken der Grenzwerte und das Einbeziehen von Kraftfahrzeugen mit Dieselmotoren. Die Aenderung zielt auf eine weltweite Harmonisierung bei der Kfz-Abgasmesstechnik. (Maechtel)
Abgasmessung nach dem CVS-Verfahren. Inkrafttreten der Aenderung 04 der ECE-Regelung Nr. 15 bringt einschneidende Aenderung der europaeischen Abgasvorschriften
TUe-Technische Ueberwachung, Sicherheit und Zuverlaessigkeit ; 23 , 5 ; 191-192
1982
2 Seiten, 2 Bilder, 2 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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