Selbst der Gesetzgeber muss bei der Einfuehrung der Kernkraft in der Handelsschiffahrt bemueht werden, um die Sicherheit zu gewaehrleisten. Die Massnahmen beim Besuch eines Hafens oder zu Arbeiten auf den Werften muessen geregelt werden. Der Liegeplatz sollte moeglichst in gering besiedelte Gebiete verlegt werden. Die Hafenanlagen muessen fuer die Betreuung von Kernreaktoren eingestellt sein. Die normalen Werfteinrichtungen muessen z.B. durch Anlagen zum Dekontaminieren ergaenzt werden. Das Schiff muss ausserdem so kontruiert sein, dass moeglichst wenig Schaeden bei einer Kollision oder beim Scheitern auftreten. Die Investitionskosten sind sehr hoch. Alle diese Dinge muessen vom Besteller solcher Schiffe in Betracht gezogen werden, um die Wirtschaftlichkeit des Kernantriebs zu beuerteilen. (Jensen)
Towards a nuclear merchant ship
Erfordernisse beim Einsatz von Kernkraft fuer den Antrieb von Frachtschiffen
1976
6 Seiten
Aufsatz (Konferenz)
Englisch
Nuclear Merchant Ship Propulsion
NTIS | 1977
|Problems of merchant ship nuclear propulsion
Engineering Index Backfile | 1962
|Nuclear merchant ship economics. Twenty-year forecast
Engineering Index Backfile | 1969
|Power plant for first nuclear merchant ship
Engineering Index Backfile | 1958
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