Seit 1. Dezember 1974 ist die Unfallverhuetungsvorschrift 'Laerm' in Kraft. Damit haben die Traeger der gesetzlichen Unfallversicherung ihrer gesetzlichen Verpflichtung im Hinblick auf den Schutz vor Laerm am Arbeitsplatz Rechnung getragen. Durch diese Unfallverhuetungsvorschrift werden den Unternehmern und den Versicherten Verpflichtungen auferlegt, durch die dem bedrohlichen Anstieg der Laermschwerhoerigkeitsfaelle entgegengewirkt wird. Im Zuge der Durchsetzung der neuen Vorschrift ergibt sich insbesondere fuer die Unfallversicherungstraeger der Zwang zu gesteigerten Laermschutzaktivitaeten.
Unfallverhuetungsvorschrift 'Laerm'
1975
10 Seiten, 5 Bilder
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
ARBEITSSCHUTZ , LAERMSCHUTZ , UNTERNEHMEN , VORSCHRIFT , UNFALL , VERSICHERUNG , BERUF
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