Sowohl maschinell als auch nicht maschinell angetriebene Rollstuehle muessen den Anforderungen der StVZO genuegen. Es bestehen lediglich Unterscheidungen nach der bauartbedingten Hoechstgeschwindigkeit. Fuer die Durchfuehrung der Vorschriften sind die Exekutivbehoerden der Laender zustaendig. Gegenstaende der Einzelbestimmungen sind die Lenkeinrichtungen, Bremsen, Beleuchtung, Bereifung, Rueckwaertsgang, Fahrtrichtungsanzeige, Schallzeichen, Rueckspiegel, Radabdeckungen, Geraeuschentwicklung und bei Kabinenrollstuehlen auch die Heizung, Lueftung, Scheiben und Scheibenwischer. Fuer Krankenrollstuehle mit einer Hoechstgeschwindigkeit ueber 30 km/h besteht darueberhinaus eine Zulassungs-, Versicherungs-, Kennzeichen- und Steuerpflicht.
Die technischen Anforderungen an Krankenrollstuehle nach der Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Technical requirements for wheelchairs according to the German road law regulations
Orthopädie-Technik, Orthopedic Technology, Orthopedie Technique ; 30 , 10 ; 164-167
1979
4 Seiten
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
SLUB | 1949
|GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1988
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