Die Sperrzeit eines Fahrwegabschnitts beginnt mit der betrieblichen Handlung zur Zulassung der Fahrt in diesen Abschnitt. Die Zustimmung zur Einfahrt in einen Abschnitt muss unter Berücksichtigung des Signalsystems so rechtzeitig erteilt werden, dass der Zug keinen Bremsvorgang einleitet. Die Sperrzeit endet, wenn der für die Zugfahrt bestehende Sicherungsstatus nach dem Freifahren der für den betreffenden Abschnitt festgelegten Zugschlussstelle wieder aufgehoben wird. Das Auftragen der Blockabschnittssperrzeiten einer Zugfahrt über der durchfah­renen Strecke ergibt die so ge­nann­te Sperrzeitentreppe, die in idea­ler Weise die betriebliche Inanspruchnahme der Infrastruktur durch eine Fahrplantrasse visualisiert.


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    Titel :

    Abbildung der Fahrplantrassen durch Sperrzeiten


    Weitere Titelangaben:

    essentials


    Beteiligte:
    Pachl, Jörn (Autor:in)


    Erscheinungsdatum :

    24.09.2015


    Format / Umfang :

    25 pages





    Medientyp :

    Aufsatz/Kapitel (Buch)


    Format :

    Elektronische Ressource


    Sprache :

    Deutsch