Die Sperrzeit eines Fahrwegabschnitts beginnt mit der betrieblichen Handlung zur Zulassung der Fahrt in diesen Abschnitt. Die Zustimmung zur Einfahrt in einen Abschnitt muss unter Berücksichtigung des Signalsystems so rechtzeitig erteilt werden, dass der Zug keinen Bremsvorgang einleitet. Die Sperrzeit endet, wenn der für die Zugfahrt bestehende Sicherungsstatus nach dem Freifahren der für den betreffenden Abschnitt festgelegten Zugschlussstelle wieder aufgehoben wird. Das Auftragen der Blockabschnittssperrzeiten einer Zugfahrt über der durchfahrenen Strecke ergibt die so genannte Sperrzeitentreppe, die in idealer Weise die betriebliche Inanspruchnahme der Infrastruktur durch eine Fahrplantrasse visualisiert.
Abbildung der Fahrplantrassen durch Sperrzeiten
essentials
24.09.2015
25 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
Methoden zur Abbildung der Fahrplantrassen
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