Zusammenfassung Das im Grundgesetz aufgeführte Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat dazu, Defizite einzelner Bürger auszugleichen, welche ihre Rechte nicht wahrnehmen können - z. B. die Freizügigkeit nach Art. 11 GG: Die Garantie des Grundrechts „Freizügigkeit“ ist nur dann sinnvoll, wenn auch die materiellen Voraussetzungen bestehen, dass der Deutsche die Freizügigkeit auch genießen kann, d. h. die Gemeinschaft hat die Möglichkeiten zur Ortsveränderung zu garantieren. Damit gehören öffentliche Verkehrsangebote, die für jedermann erreichbar sind und von jedem nutzbar, zu den materiellen Grundlagen einer Demokratie, um das „soziale Grundrecht auf Mobilität“ zu gewährleisten (ÖPNV als Aufgabe der „Daseinsvorsorge“).
Rechtsgrundlagen des Öffentlichen Personennahverkehrs
Öffentlicher Personennahverkehr ; 91-168
2. Aufl. 2018
01.01.2018
78 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
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