Unbemannte Luftfahrzeuge unterfallen seit jeher dem Regelungsanspruch des Luftverkehrsrechts, völkerrechtlich geregelt in Art. 8 ICAO-Abkommen, und nehmen deshalb an der Grundfreiheit des § 1 Abs. 1 LuftVG teil. Danach ist die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge grundsätzlich frei, solange sie nicht durch Rechtsvorschriften des Luftverkehrsrechts, des im Inland anwendbaren internationalen Rechts oder durch Rechtsvorschriften der Europäischen Union beschränkt wird. Eine spezifische Regulierung des Einsatzes unbemannter Luftfahrzeuge ist allerdings eine neue Entwicklung und setzt erst ab dem Jahr 2010 ein.
Entwicklung des Rechts der unbemannten Luftfahrt
Unbemannte Luftfahrtsysteme ; Kapitel : 5 ; 119-127
29.06.2024
9 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
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