Betrachtet man in einem Lärmaktionsplan Belastungsachsen, also Straßenzüge mit einer Überschreitung der Auslösewerte von z. B. 65 dB(A) ganztags und 55 dB(A) nachts bei Gebäuden mit einer empfindlichen Nutzung (Wohnen, Schulen, Krankenhäuser) im Zusammenhang mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, zeigt sich in den meisten Fällen, dass auf diesen Straßen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (oder höher) gilt, in einer Reduzierung zum Beispiel von 50 auf 30 km/h nicht nur straßenabschnittsweise, sondern auch in ganzen Netzbereichen Lärmminderungspotenziale bestehen können (Abbildung 10.1).
Stadtgeschwindigkeitskonzepte – Ein Weg zur Umweltentlastung?
Entscheidungen beim Übergang in die Elektromobilität ; Kapitel : 42 ; 659-668
27.05.2015
10 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
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