In diesem Kapitel werden Hinweise zum Betrieb von Fahrtreppen gegeben. Die DGUV Information 208-028 (ehem. BGI 5069, Teil 1) „Fahrtreppen und Fahrsteigen“ regelt den sicheren Betrieb von Fahrtreppen. In dieser Schrift sind Unfallverhütungsvorschriften für die Benutzer als auch für das Servicepersonal aufgeführt.
Betrieb
Aufzüge und Fahrtreppen ; Kapitel : 31 ; 289-292
25.02.2021
4 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
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