Das internationale Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen [1] definiert ein Kraftfahrzeug als ein auf der Straße mit eigener Kraft verkehrendes Fahrzeug mit Antriebsmotor. Ausnahme sind Schienenfahrzeuge sowie länderspezifisch Motorfahrräder, wenn sie nicht den Krafträdern gleichgestellt sind. Eine zweite Definition in diesem Übereinkommen schränkt den Begriff Kraftfahrzeug auf jene Fahrzeuge ein, die für die Beförderung von Personen oder Gütern oder zum Ziehen von Fahrzeugen, die für die Personen- oder Güterbeförderung benutzt werden, dienen.
Kraftfahrzeuge
Kraftfahrtechnisches Taschenbuch ; Kapitel : 1 ; 28-31
2024-01-01
4 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
Elektrifizierte Kraftfahrzeuge
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