Zusammenfassung Das Umweltrecht wurde mit der Erweiterung des Grundgesetzes seit dem 15. November 1994 um den Art. 21a als Staatsziel definiert.


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    Die Dynamik des Umweltrechts

    Heinz, Beate | HENRY – Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) | 2019

    Freier Zugriff

    Grundstruktur des Umweltrechts in Deutschland

    Rupp, J.-J. / VDE | British Library Conference Proceedings | 1996


    Auswirkungen des neuen Umweltrechts auf Reinigungsanlagen

    Schlieckmann,F. / Regierungspraesidium Stuttgart,DE | Kraftfahrwesen | 1990