Die Anlage I gilt (soweit in ihr nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist) für alle Schiffe. Dies erklärt sich aus der Tatsache, dass – von wenigen Ausnahmen abgesehen – für Schiffsantriebe Öl als Brennstoff und in Form von anderen Betriebsstoffen verwendet wird.
Ölhaltige Rückstände und Bilgenwasser
Wasserwirtschaft in der gewerblichen Schifffahrt ; Kapitel : 6 ; 63-71
30.09.2021
9 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
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