Zusammenfassung Den verschiedenen Definitionen von „Kooperation“ ist gemeinsam, dass zwischen den an der Kooperation Beteiligten eine Zweckbeziehung besteht mit dem Ziel wirtschaftlicher Vorteile und Steigerung des Nutzens. Das kann im zwischenmenschlichen Bereich liegen – ein gemischter Chor kooperiert mit einem Männerchor, um sich bei großen Konzerten mit den gesuchten Männerstimmen zu verstärken - wird aber eher im wirtschaftlichen Sinne verstanden: Die Kooperation umfasst eine Zusammenarbeit rechtlich selbständiger Unternehmen bei der Erstellung eines Produktes oder einer Dienstleistung.
Kooperationen im Öffentlichen Personennahverkehr
Öffentlicher Personennahverkehr ; 565-576
2. Aufl. 2018
01.01.2018
12 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
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