Flüge sind von Kerosinsteuern befreit.

    Folge ist eine Kostenentlastung, welche eine Lenkungswirkung auslöst.

    Kerosinverbrauch stellt eine Bedrohung der Umwelt dar, die nicht kostenadäquat sanktioniert wird.

    Der Verzicht auf eine Kerosinsteuer stellt nicht per se eine Subvention dar.

    Die Subvention liegt vielmehr in der Nichtsanktionierung der schädlichen Folgen des Kerosinverbrauchs.

    Auf grenzüberschreitende Flüge wird keine Mehrwertsteuer erhoben.

    Das Europäische Mehrwertsteuersystem beruht auf dem Grundsatz, dass auf Dienstleistungen eine allgemeine Verbrauchsteuer erhoben wird.

    Die Nichterhebung der Steuer auf Luftverkehrsdienstleistungen ist eine Subvention.


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    Titel :

    Steuern und Abgaben


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2020-12-16


    Format / Umfang :

    15 pages




    Medientyp :

    Aufsatz/Kapitel (Buch)


    Format :

    Elektronische Ressource


    Sprache :

    Deutsch