"Ein blinder Passagier ist in der Regel ein recht hellsehender Mann; er wünscht nur, dass die anderen blind sein möchten; nicht alle, aber die, auf die es ankommt." Mit diesen Worten wurde schon 1896 der klassische blinde Passagier umschrieben. Im heutigen Sprachgebrauch wird vorwiegend vom "Schwarzfahrer" gesprochen. Gemeint ist im Kern aber dieselbe Verhaltensweise: Fahren ohne (gültigen) Fahrausweis in Nah- und Fernverkehrseinrichtungen. Sie gehört heute zum Alltag des modernen Massenpersonenverkehrs, bei dem keine Zutrittsschranken bestehen, sondern nur stichprobenartige Fahrausweiskontrollen stattfinden. Obgleich ein Massenproblem - der durch das Schwarzfahren jährlich verursachte Schaden wird auf ca. 250 Mio. Euro geschätzt - mangelt es bisher an einer ganzheitlichen Darstellung der zivilrechtlichen, strafrechtlichen sowie grenzüberschreitenden Rechtsprobleme. (Quelle: Text Verlagseinband / Verlag)
Fahren ohne (gültigen) Fahrausweis : eine Analyse der rechtlichen Probleme des sog. Schwarzfahrens
sogenannten
2010
XX, 391 S
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